Asphaltmischwerk bei Krelingen?

Die Firma Ahrens Transport & Handel GmbH & Co. KG gibt nicht auf und versucht weiterhin im schönen Heidekreis, im Walsroder Ortsteil „Krelingen“ ein Asphaltmischwerk zu errichten.

In diesem Sinne versucht Herr Thomas Klein unermüdlich auf Informationsveranstaltungen die „Schwarze Industrie“ positiv zu verkaufen.

Für interessierte Bürger halten wir hier nach wie vor alle relevanten Informationen, die gegen die Ansiedlung eines Asphaltmischwerkes sprechen, verfügbar.

Was ist Asphalt?

Bestandteile Asphalt

Asphalt besteht im Wesentlichen aus Bitumen und einer mineralischen Fraktion.

Bitumen wird aus Erdöl hergestellt. Das soll im Folgenden näher erklärt werden.

Erdöl ist ein Gemisch aus zahlreichen chemischen Verbindungen, in der Hauptsache besteht es aus Kohlenwasserstoffen. Diese Verbindungen setzen sich vorrangig aus den Atomen Kohlenstoff und Wasserstoff zusammen. Kohlenstoff ist als Kohle wohlbekannt. Wasserstoff ist in Reinform ein Gas, welches in der Atmosphäre in geringen Konzentrationen vorkommt. Viel häufiger verbindet sich Wasserstoff mit Sauerstoff zu Wasser.

Weitere Atome in Erdöl sind z. B. Stickstoff und Schwefel und in geringen Mengen viele andere chemische Elemente wie z.B. Schwermetalle. Im Ergebnis besteht Erdöl somit je nach Herkunft aus ganz unterschiedlichen Kombinationen dieser Stoffe.

Erdöl wird nach der Förderung in vielen Schritten in verschiedene Fraktionen d.h. Stoffgemischen getrennt. In Raffinerien entstehen so Diesel oder Benzin deren Moleküle verhältnismäßig kurz sind d.h. sie enthalten nur wenige Atome. Ein langkettigeres Produkt aus Erdöl ist Bitumen, der o.g. Grundstoff für Asphalt. Bitumen enthält aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe und außerdem u.a. die in Erdöl vorhanden Metall-Verunreinigungen.

Der zweite wichtige Bestandteil von Asphalt sind Steine bzw. Kies in unterschiedlichen Körnungen, der sogenannte mineralische Anteil.

In vielen Fällen wird dem Asphalt zusätzlich Altasphalt bzw. Ausbauasphalt untergemischt. So kann der schadhafte alte Straßenbelag recycelt werden.

Zur Verbesserung der Produkteigenschaften werden dem Asphalt weitere Stoffe (z.B. Fasern, Farbstoffe) allerdings nur in kleinen Anteilen beigefügt.

Wesentlich für die Herstellung von Asphalt in Asphaltmischanlagen ist eine hohe Temperatur während der Herstellung, die in der Regel durch Braunkohlebrenner erzeugt wird.

Baugruppen Asphaltmischwerk

Asphaltmischwerke bestehen aus den folgenden Baugruppen:

Mineralische Fraktion:

  • Doseure
  • Trockentrommel mit Brenner
  • Heißabsiebung
  • Silos, Waage

Altasphalt:

  • Brecher
  • Aufgabeeinheit

Frischasphalt:

  • Bitumentank
  • Mischer

Gemeinsame Baugruppen:

  • Paralleltrommel mit Brenner
  • Abfüllung mit Mischgutsilo
  • Abgasfilter (Entstaubung)
  • Rückführung von Staub bzw. Füller
  • Braunkohlesilo

Herstellung Asphalt

Die mineralische Fraktion wird dosiert, in der Trockentrommel erwärmt und im Mischer mit Bitumen zum Frischasphalt vermengt. Der Altasphalt wird vorbehandelt, in der Paralleltrommel erhitzt und später mit dem Frischasphalt homogenisiert. Es gibt auch alternative Verfahren der Zugabe von Altasphalt (z.B. Kaltzugabe).

Die abgesaugte Abluft aus verschiedenen Prozessschritten und das Abgas aus den Brennern werden abgesaugt und im Filter entstaubt. Der Staub wird als Füller in den Mischer gegeben. Das Abgas wird über einen Schornstein abgegeben.

Aufbau Asphaltmischanlage Mineralische Fraktion Trockentrommel Mischer Bitumen Altasphalt Paralleltrommel Asphaltsilo Verladung

Systematische Darstellung einer Asphaltmischanlage

 

Emissionen

Die folgenden Vorgänge erzeugen potentiell luftgetragene Emissionen:

  • Umgang mit mineralischer Fraktion (Staub)
  • Abfüllung von Bitumen
  • Umgang mit Altasphalt (Staub)
  • Braunkohlebrenner (Staub, CO, NOx, Gesamt-C)
  • Erhitzung von Altasphalt, Vermischung mit Frischasphalt (Gesamt-C)
  • Umgang mit Asphalt, insbesondere Verladung (Gesamt-C)

Gemäß TA Luft Nr. 5.4.2.15 (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) müssen die staubhaltigen Abgase der Mineralstoff-Trockentrommel, der Paralleltrommel, der Transporteinrichtung für das Heißmaterial, der Heißabsiebung sowie des Mischers erfasst und entstaubt werden.

Abgase aus dem Bereich des Mischerauslaufes, der Übergabestellen nach dem Mischer, der Transporteinrichtungen für das Mischgut sowie der Übergabestellen in die Verladesilos, die organische Stoffe (d.h. Gesamt-C) enthalten, sind zu erfassen und zu reinigen. Es reicht hier nicht, diese Abgase ungereinigt über den Schornstein abzuführen. Abgase bei der Befüllung der Bitumentanks sind zu pendeln.

Diffuse Emissionen sind zu minimieren. Die Emissionen aus dem Schornstein müssen die Grenzwerte gemäß TA Luft 5.2 einhalten. Gemäß TA Luft 5.4.2.15 gilt für den Schadstoff Kohlenmonoxid ein zusätzlicher Grenzwert. Die Grenzwerte für Stoffe der Nr. 5.2.5 Kl. I und II finden keine Anwendung. D.h. organische Stoffe mit einer besonderen Schädlichkeit werden nicht mit separaten Grenzwerten belegt. Für krebserzeugende Stoffe gemäß Nr. 5.2.7.1.1 Kl. III gilt ein deutlich geringerer Grenzwert als für andere Anlagen.

Emissionsgrenzwerte gemäß TA Luft

Somit ergeben sich für Asphaltmischanlagen gemäß TA Luft die folgenden Grenzwerte.

Luftschadstoff Grenzwert
CO 1 g/m³
Gesamtstaub (einschließlich Feinstaub) 20 mg/m³
Schwefeloxide (angegeben als Schwefeldioxid) 0,35 g/m³
Stickstoffoxide (angegeben als Stickstoffdioxid) 0,35 g/m³
Gesamt-C 50 mg/m³
Stoffe gemäß Nr. 5.2.7.1.1 Kl. III 5 mg/m³

Tabelle: Luftschadstoffe mit Grenzwerten gemäß TA Luft für Asphaltmischwerke

Emissionen und Immissionen

Emissionen und Immissionen

Asphaltmischanlagen geben gemäß TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) bestimmte Luftschadstoffe ab. Die Abgabe dieser Stoffe wird Emission genannt. Die Emissionen verlassen die Anlage diffus oder über einen Schornstein und verteilen sich in der Umgebung. Dort treffen sie gemäß § 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf die sogenannten Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter). Wenn Luftschadstoffe auf Schutzgüter einwirken, werden sie Immissionen genannt.

Immissionen sind in Abhängigkeit ihrer Konzentration und der Empfindlichkeit in der Atemluft unterschiedlich stark durch den Menschen wahrzunehmen. Im Fall von Asphaltmischanlagen werden insbesondere die organischen Immissionen von den Anwohnern als störend empfunden. Sie haben einen unangenehmen für Asphalt typischen Geruch. Die organischen Immissionen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelstoffen. Darunter befinden sich auch krebserregende Stoffe.

Die anderen Immissionen (z. B. Staub, CO, NOx) riechen weniger stark oder überhaupt nicht. Dennoch können insbesondere bei der Verbrennung von Braunkohle für die Gesundheit relevante Schwermetalle (z.B. Quecksilber) freigesetzt werden.

 

Minimierung der Emissionen

Emissionen sind gemäß TA Luft Nr. 5.1.3 grundsätzlich zu vermindern. Folglich muss darauf hingewirkt werden, dass Luftschadstoffe nicht entstehen oder in Einrichtungen zur Abgasreinigung von der Abluft abgetrennt und zerstört werden.

In Asphaltmischanlagen entstehen Emissionen beim Umgang mit den Einsatzstoffen (Gestein, erhitzter Asphalt) und durch Verbrennung von Braunkohle. Im Wesentlichen entstehen typischerweise im Prozess die Luftschadstoffe Staub, CO, NOx, organische Stoffe, Schwefel und einige Schwermetalle. Diese werden z.T. erfasst und in Abgasreinigungsanlagen behandelt.

Staub wird in einer Entstaubung von der Abluft getrennt. Organische Stoffe werden zumindest zum Teil in den Brennern abgebaut.

Freisetzung von Luftschadstoffen

Dennoch werden in Abhängigkeit vom Grad der Erfassung der Emissionen und von der Qualität der Abluftreinigung Luftschadstoffe freigesetzt:

  • Als diffuse Emissionen aus Bereichen, die nicht ausreichend gekapselt sind oder in denen die Abluft nicht umfassend abgesaugt wird.
  • Über den Schornstein, wenn die Luftschadstoffe trotz einer Abgasreinigung nicht zerstört oder ohne Abgasreinigung abgeführt werden.

In bestehenden Asphaltmischanlagen entweichen aus verschiedenen Bereichen diffuse Emissionen (insbesondere Staub, organische Stoffe) in die Umgebung. Außerdem werden in der Regel nicht alle Luftschadstoffe in Abgasreinigungsanlagen behandelt. Staub aus den erfassten Luftströmen und der Verbrennung wird in einer Entstaubung abgetrennt. Organische Stoffe aus Bereichen, die abgesaugt werden, können als Verbrennungsluft in den Brennern abgebaut werden. Organische Luftschadstoffe aus der Befüllung der Bitumensilos werden in die Tankwagen zurückgeführt und werden somit nicht freigesetzt. Die verbleibenden Emissionen (z. B. nicht abgesaugte, diffuse Emissionen, Luftschadstoffe aus der Verbrennung von Braunkohle) werden nicht abgebaut, sondern über den Schornstein abgeführt und wirken nach Verdünnung mit der Umgebungsluft als Immissionen auf die Anwohner ein.

Emissionsminderung gemäß TA Luft

Im Rahmen der Anlagenplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens ist insbesondere darauf zu achten, dass die Luftschadstoffe möglichst vollständig abgesaugt, einer geeigneten Abgasreinigung zugeführt oder zumindest über den Schornstein abgegeben und somit verdünnt werden. Die Absaugung ist im Fall von Staub und organischen Stoffen in einem Absaugungskonzept unter Angabe der Volumenteilströme und der Absaugleistung des Abluftgebläses zu dokumentieren. Es ist insbesondere zu prüfen, ob die gemäß TA Luft Nr. 5.4.2.15 geforderte Erfassung und Behandlung von Staub und organischen Stoffen umfassend sichergestellt ist.

Novellierung der TA Luft

Es ist geplant die bestehende TA Luft aus dem Jahr 2002 zu überarbeiten. Die ersten Entwürfe wurden Mitte 2015 veröffentlicht. Die überarbeitete TA Luft soll 2017 in Kraft treten.

Im Entwurf vom 29.05.2015 wurden unter Nr. 5.4.2.15 der TA Luft auch die folgenden Veränderungen für Asphaltmischanlagen aufgenommen:

  • feinkörniges mineralisches Material ist überdacht zu lagern,
  • Temperaturen des Mischgutes sind aufzuzeichnen,
  • der Grenzwert für Staubemissionen wird von 20 mg/m3 auf 10 mg/m³ gesenkt,
  • der verbindliche Grenzwert für CO wird gesenkt,
  • während organische Luftschadstoffe nach TA Luft 2002 an bestimmten Stellen des Prozesses erfasst und einer Abgasreinigungsanlage zugeführt werden müssen, wird als Novellierung vorgeschlagen, dass diese Stoffe zukünftig nur noch dem Prozess zuzuführen sind und nicht mehr in jedem Fall behandelt werden müssen. D.h. organische Stoffe können zukünftig ohne Reinigung über den Schornstein abgegeben werden.
  • weitere Änderungen, die sich aber voraussichtlich nicht wesentlich auf die Emissionen auswirken.

Somit werden im Entwurf der TA Luft zwei wichtige Änderungen vorgeschlagen. Zum einen soll der Staubgrenzwert verschärft werden. Zum anderen entfällt die Pflicht, organische Luftschadstoffe in einer Abgasreinigungsanlage zu behandeln.

Da gerade die organischen Luftschadstoffe für die Geruchsbelästigung aus Asphaltmischanlagen verantwortlich sind und ein Teil von ihnen krebserregend ist, führt der Entwurf für die Anwohner zu einer Verschlechterung.

Emissionen aus der Lagerung bzw. Verbrennung von Braunkohlestaub (Schwefel, Schwermetalle wie z. B. Quecksilber) sind weiterhin nicht besonders berücksichtigt worden.

Wissenswertes

In dieser Rubrik finden interessierte Bürger und Bürgerinitiativen Analysen und Erläuterungen eines, durch die Bürgerinitiative beauftragten, unabhängigen Sachverständigen.

Was ist Asphalt?

Emissionen und Immissionen

Asphaltmischanlagen mit Euro 6?

Die Texte unterliegen alle dem Copyright der Bürgerinitiative „Bomlitz soll sauber bleiben!“, sollte Interesse daran bestehen, diese Texte für andere Bürgerinitiativen zu nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns über unser Kontaktformular auf, vielen Dank!

Informationen

Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Bomlitz soll sauber bleiben!“ stellten sich folgende Frage:

„Brauchen wir eine Asphaltmischanlage direkt neben einem Wohngebiet der Gemeinde Bomlitz?“

An dieser Stelle beleuchten wir die Thematik ausführlich. Sollten Sie ebenfalls betroffen sein und weitere Informationen oder Ratschläge zu Strategien gegen die Errichtung eines Asphaltmischwerkes benötigen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

VORTEILE:

  • 4 Angestellte, sozialversicherungspflichtig, ganzjährig angestellt?
  • 10 LKW-Fahrer, sozialversicherungspflichtig, ganzjährig angestellt?
  • Gewerbesteuern? Vielleicht mal in einigen Jahren! Gemäß der veröffentlichten Bilanzen des Unternehmens der Vergangenheit, ist nicht kurzfristig mit Einnahmen aus Gewerbesteuern zu rechnen.

NACHTEILE:

  • Emissionen aus dem Verbrennen von Braunkohlestaub an voraussichtlichen 150 Produktionstagen (warme Jahreszeiten):
  • Ausstoß von Kohlenmonoxid, Staub, Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden, zwar innerhalb der gesetzl. Grenzwerte, doch jedes Gramm ist zu viel!
  • Gefährdung der Gesundheit der Einwohner und Kinder im Kindergarten und in den Schulen im nahen Umfeld
  • Negative Auswirkungen auf Luft, Boden, Gewässer, Flora und Fauna (Kann das Obst, Gemüse, Wild und Fisch noch bedenkenlos verzerrt werden?)
  • Mögliche negative Auswirkungen auf die Industrie / Erzeugnisse des Industrieparks (Verpackungen für Lebensmittel, Rohstoffe für Medizin- und Kosmetikprodukte)
  • Belästigungen durch Gestank und Lärm:
  • Gestank von Asphalt, nach Bitumen, durch verheizten Braunkohlestaub…
  • Belästigungen durch Feinstaub: Be- und Entladen, LKW- und Bahnverkehr, Ausstoß aus dem Schornstein
  • 30 LKW (40 Tonner) durchschnittlich pro Tag, die Richtung A7 und A27 bei Bedarf auch Tag und Nacht / Feiertags durch die Gemeinden fahren und die Straßen und Umwelt zusätzlich belasten
  • Durch die Brechanlage, Ent- und Beladen
  • Durch ca. 30 Züge mit einer Länge von 300 bis 600 Metern pro Zug (ca. 4 Minuten bis ein Zug den Schranken vorbei ist), die voraussichtlich morgens vor 6.00 Uhr an den Wohngebieten entlang fahren.

Wir befürchten:

  • Abwanderung der Einwohner aus der Gemeinde Benefeld durch Beeinträchtigung der Lebensqualität
  • Abwertung der Immobilien, keine neuen Kaufinteressen für das Neubaugebiet Benefeld
  • Negative Auswirkungen auf den Tourismus
  • Abwanderung bzw. keine weitere Neuansiedlung von anderen Gewerben im Industriepark
  • Das Gelände (5 ha) hätte ausreichend Platz für 3 Asphaltmischanlagen. Der Betreiber sprach von nur einer Mischanlage. Aber wie viele Anlagen wären in den nächsten Jahren wirklich errichtet worden?

(O.g. Zahlenwerte beruhen auf Angaben des potentiellen Betreibers der Asphaltmischanlage.)

Die Bürgerinitiave entschied sich eindeutig für „NEIN!“ und erstellte Flyer, legte Unterschriftenlisten in der Gemeinde aus, beriet sich mit anderen Bürgerinitiativen zu dem Thema, hielt öffentliche Informationsveranstaltungen ab, zog einen unabhängigen Sachverständigen und die lokale Presse hinzu und erstellte diese Internetseite, um auf das Thema aufmerksam zu machen.